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Losung des Tages

Denn wen der Herr lieb hat, den züchtigt er, und er schlägt jeden Sohn, den er annimmt.«
Hebräer 12,6

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“Von der Wiege bis zur Bahre” Staatseigentum?

Wollen Sie Ihre Kinder gemäß christlicher Vorgaben erziehen oder vor antichristlicher Einflussnahme bewahren? Dann können Sie Ärger mit “Vater Staat” bekommen.

Erneut sind deutsche Eltern mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Dabei ging es nicht um die “Totalverweigerung” des Schulbesuchs, sondern um zwei Sonderveranstaltungen, durch die sich die Eltern in ihrem Erziehungsrecht verletzt sahen: die Zwangsteilnahme am Schulkarneval sowie eine Theatervorstellung zur “Sexualaufklärung”, die den Kindern vermittelte, dass alles erlaubt sei, was ihr Bauch ihnen sage. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage nicht zur Entscheidung an, da Artikel 7 des Grundgesetzes angeblich einen staatlichen Erziehungsauftrag begründe, gegen den das erzieherische Grundrecht der Eltern (Art. 6 GG) zurückstehen müsse (Nichtannahmebeschluss vom 21. Juli 2009, Aktenz.: 1 BvR 1358/09). Man fragt sich allerdings, wie die Richter ihre Aussage in Art. 7 GG hinein interpretieren können. Dort ist lediglich von der staatlichen Aufsicht über das Schulwesen die Rede. Mit derselben Logik könnte man sagen, dass nur noch Verkehrspolizisten autofahren dürften. Aber Papier ist bekanntlich geduldig.

Ein Offener Brief hierzu an das Bundesverfassungsgericht ist auf der Internetseite der Initiative “Schulunterricht zu Hause e.V.” veröffentlicht: http://www.schuzh.de/cms/index.php?id=94

In Schweden stürmte am 26. Juni ein Polizeikommando ein Flugzeug kurz vor dem Start und kidnappte den Sohn des schwedisch-indischen Ehepaars Annie und Christer Johansson, das ihn wegen ihres geplanten Umzugs nach Indien daheim unterrichtet hatte, statt ihn für wenige Monate in die Schule zu schicken. Der siebenjährige Dominic wurde in ein Kinderheim verbracht und ist seitdem schwer traumatisiert. Seine Mutter, die herzkrank ist, erlitt während der Festnahme mehrere Ohnmachten mit Atemstillstand; sein Vater leidet seitdem an Depressionen. Heimunterricht ist in Schweden legal, und die Eltern betonen, mit der Schulbehörde kooperiert und sich an die gesetzlichen Auflagen gehalten zu haben (Quelle: http://laiglesforum.com/schwedische-polizei-entfuhrt-7-jahrigen-wegen-heimunterricht/ ; schwedische und englische Originalquelle: http://vaken.se/modules/smartsection/print.php?itemid=511)

In New Hampshire, USA, verbot ein Gericht der alleinerziehenden Mutter Brenda Voydatch, ihre Tochter zuhause zu unterrichten, weil ihrem geschiedenen Mann nicht gefiel, dass sie das Kind im christlichen Glauben erzieht. Obwohl die schulischen Leistungen der zehn Jahre alten Amanda gut sind, genügte dem Gericht die Aussage eines Gutachters, das Mädchen habe die “starre Glaubenshaltung” ihrer Mutter übernommen, um den Besuch einer öffentlichen Schule anzuordnen (vgl. die idea-Meldung vom 07.09.2009). Auch dieses Urteil verstößt gegen geltendes Recht in den USA und gegen deren Verfassung, da es eine unzulässige Bewertung religiöser Überzeugungen darstellt.

Alle drei Fälle sind unterschiedlich gelagert, aber in allen wird deutlich, dass es offenbar aus ideologischen Gründen unerwünscht ist, Kinder staatlicher Indoktrination zu entziehen und ihnen christliche Werte zu vermitteln. Dabei stellen die Fälle aus Schweden und den USA eine neue Dimension dar.

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