Ex-Arbeitsminister Norbert Bl�m sorgt sich um die Institution Ehe: Lebenslange Partnerschaft sei keine reaktion�re Marotte, sondern Kern der Zivilisation. Ein Pl�doyer f�r Liebe und Verantwortung von Norbert Bl�m
Alles flie�t. Nichts mehr besteht. Auf was ist Verlass? Flexibel und mobil befindet sich der moderne Jobhopser auf dem R�ckmarsch von der Sesshaftigkeit zum vorzeitlichen Nomadentum.
Hemmungslos wechselt der Beziehungsvirtuose die Lebensabschnittspartner und reiht nacheinander polygam auf, was in anderen Kulturen gleichzeitig, also nebeneinander, als Vielweiberei vorgef�hrt wird. Welch herrliche neue Zeiten! Das ganze Leben ist ein Karussell. Wir steigen ein und aus und um.
Maximierung von Optionen ist der kategorische Imperator der Postmoderne. Der Dauerstress der permanenten Wahl hinterl�sst eine atemlose Gesellschaft im Taumel ihrer Besinnungslosigkeit. Was auf der gro�en B�hne des kulturellen Wandels und der gesellschaftlichen Strukturprozesse geschieht, findet in der Ver�nderung des Familienrechts seine klammheimliche Entsprechung.
Familie unter der Fuchtel des Neoliberalismus
Die Familie ist vorerst noch einer der letzten Stabilisatoren, die sich dem wild gewordenen Fortschrittsfuror entgegenstemmen. Deshalb ger�t sie verst�rkt unter die Fuchtel der neoliberalen Vorteilssuche, in der beide Partner sich nur so lange und so weit miteinander verb�nden, bis was Besseres kommt. Der K�ndigungsschutz ist im Miet- und Arbeitsrecht weiter entwickelt als im Ehe- und Familienrecht. Zerr�ttung ist dort noch nicht als Aufl�sungsgrund akzeptiert.
Schl�ssel der Deregulierung in Betrieb und Familie ist das "Outsourcing". Von dem Unternehmen bleibt zu guter Letzt nur ein Briefkasten in einer Steueroase und Betriebe in Niedriglohnl�ndern, von der Institution der Familie nur eine hohle Schale �brig. Die Kernfunktionen der Familie werden ausgelagert. Wir befinden uns mitten im Gro�versuch.
Die Erziehungsexperten treten schon kurz nach der Geburt des Kindes an die Stelle der Eltern. Fortpflanzung und die Geburt selbst lassen sie auch noch "outsourcen": Notfalls in Reagenzglas und Brutkasten. Dies w�re eine optimale staatliche Voraussetzung f�r die allseits hoch gesch�tzte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. K�ndigung und Mutterschutz entfielen sodann. Je "lediger", umso besser f�r die lieblose Gesellschaft der Alleinverwirklicher.
Von Schuld zur Zerr�ttung
Das Scheidungsrecht antizipiert den Verfall des Familienrechts. Wie so oft in Umbruchzeiten nimmt die Ausnahme von heute die Normalit�t von morgen vorweg. Die Chronik der Familienrechts�nderung l�sst sich wie das Protokoll der Untersp�lung der Familie lesen.
Bis 1977 galt das Schuldprinzip in Sachen Ehescheidung. Es wurde durch das Prinzip Zerr�ttung ersetzt. Damit folgt das Eherecht einem allgemeinen Trend der Rechtsentwicklung. Schuld und S�hne traten zugunsten von Resozialisierung und Rehabilitation zur�ck. Strafe verwandelt sich in Therapie.
Sichtbar wird das an der Ver�nderung der Unterhaltsregelungen im Scheidungsrecht. Sie spiegelt ungewollt die famili�re Kulturrevolution. Die Versorgung nach Scheidung und vor dem Rentenalter wird nicht mehr durch Unterhaltsprinzipien gew�hrleistet. Lohn ist allein f�r den Selbstunterhalt vorgesehen, daran �ndert auch die Ehe nichts mehr. "Arbeiten f�r andere" geh�rt einer anderen, vergangenen Welt an. Rette sich, wer kann.
Im Feminismus gilt die Mutter als Arbeitslose
Der Unterhaltsanspruch ist inzwischen zu einer Art Eingliederungshilfe mit begrenzter Dauer geschrumpft. Die Leistungen f�r die geschiedene Mutter, die sich in der Ehe "hauptberuflich" den Kindern und dem Haushalt gewidmet hat, �hneln immer st�rker dem Charakter nach den Einarbeitungszusch�ssen f�r Langzeitarbeitslose.
F�r die feministische Bewegung ist die nicht erwerbst�tige Mutter sowieso eine Arbeitslose, die sich von den �brigen Arbeitslosen nur dadurch unterscheidet, dass sie als "hauptamtliche Familienarbeiterin" dem Arbeitsmarkt nicht zur Verf�gung steht.
Die geschiedene Mutter soll das Kind ab dem dritten Lebensjahr in die "Fremdbetreuung" �bergeben. So will es neuerdings der Bundesgerichtshof. Die geschiedene Mutter mit Kind soll also im gleichen Umfang erwerbst�tig sein wie der geschiedene Vater ohne Kind. Erziehungsarbeit ist n�mlich in diesem h�chstrichterlichen Verst�ndnis keine Arbeit. Als Arbeit gilt offenbar nur die Erwerbsarbeit.
In dem Streit um den Betreuungsunterhalt des Kindes taucht das Wohl des Kindes gar nicht oder nur am Rand auf. Im Zentrum stehen Erwerbszumutungen der einen Seite gegen Unterhaltspflichten der anderen. Es streiten zwei, was f�r sie selbst gut sei, ohne zu fragen, was f�r das Kind das Beste w�re.
Paradigmenwechsel im Eherecht
Das alte Eherecht hatte den schuldig geschiedenen Vater im Visier. Er zahlte alles, und zwar nach den Lebensverh�ltnissen der Ehegatten. Der Unterhalt war eine Art Schadensersatz. Die schuldig geschiedene Ehefrau zahlte dagegen nur "angemessenen Unterhalt".
Bei beiderseitigem Verschulden z�hlte die Billigkeit. Zusammengefasst l�sst sich behaupten: "Das alte Recht gab der unschuldig geschiedenen Frau fast alles." (Dieter Schwab) Im Hintergrund dieses Denkschemas steht der schuldige Patriarch, der "gestraft" werden soll.
An der Korrektur dieser geschlechtsspezifischen Einseitigkeiten setzt die Eherechtsreform 1977 zu Recht an, sch�ttete jedoch das Kind mit dem Bade aus. Gewinner der neuen Regel war die ihres Ehemannes �berdr�ssige Ehefrau.
Als Phantomgestalt erschien in der Eherechtsdebatte zu Abschreckungszwecken sodann die "flotte Chefarztgattin", die aus Gr�nden attraktiverer Alternativen ihren im Berufsleben zerm�rbten Ehemann verlassen hatte, ihn aber mit Zugewinn, Versorgung und Unterhalt finanziell bis zum seligen Lebensende auslaugte.
Gewinner waren 1986 die "flotten M�nner"
Das maskuline R�ckspiel setzte 1986 ein. Die Unterhaltsanspr�che wurden jetzt zeitlich begrenzt und an die das "Eheleben pr�gende Lebensverh�ltnisse" gebunden. Das waren zwei wesentliche Einschr�nkungen des Unterhaltsrechts.
Gewinner waren jetzt die "flotten M�nner" im zweiten Fr�hling ihres Lebens, die zugunsten ihrer neuen Liebe die alte versto�en hatten. Sie konnten ihren Wohlstand weitgehend f�r sich und ihre herbstliche Lebensabschnittspartnerin reservieren.
Jetzt waren die Frauen, die mit der Ehe eine dauerhafte famili�re Lebensplanung verbunden hatten, die "Dummen" des neuen Scheidungsrechts. Sie n�mlich hatten ab sofort die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Und der Wirt war der allein oder mehr verdienende Ehemann.
Ihm und den Kindern zuliebe hatte sich die Mutter auf den zweiten Platz in der famili�ren Einkommensbeschaffung eingelassen. Das entsprach ihren gemeinsamen Vorhaben und unausgesprochenen Vereinbarung. Jetzt, nachdem das Projekt gescheitert war, stand die "Hausarbeiterin" da, als h�tte sie in der Ehe nur Ferien gemacht.
Die Erwartungen an die Ehe landen im Nirwana
Nach der Trennung und einer �bergangszeit beginnt n�mlich f�r die "Zur�ckgebliebene" die Neuregelung des Lebensstatus bei null. Die gemeinsam die Ehe pr�genden Erwartungen landen irgendwann in Nirwana. Jeder sorgt f�r sich.
"Du bekommst nicht mein russisches Geld" stellte einer lapidar fest, der Haus, Hof, Ehefrau und Kinder Hals �ber Kopf verlassen hatte, um im Ausland reich zu werden. Es ist "sein Geld", von dem die ehemalige Ehefrau gn�dig vor�bergehend, wenn sie Gl�ck vor Gericht hat, etwas abbekommt. Wie "sein Geld" zustande kam und welchen Beitrag die verlassene Ehefrau dazu geleistet hat, geht offensichtlich niemanden etwas an.
Wenn die Ehe wie eine Aktiengesellschaft betrachtet wird, in die man Anteile einbringt, abzieht und an neuer Stelle wieder unterbringt, dann ist das neue Eherecht konsequent. Nur wollen wir das so? War das beabsichtigt? Was w�re gewesen, wenn die Ehefrau den sp�ter erfolgreichen Boss nicht geheiratet h�tte, keine Kinder erzogen und nicht seine Karriere gef�rdert h�tte?
Solche nachtr�glichen Rechnungen lassen sich gar nicht aufmachen. In unserem Fall hat die berufst�tige Ehefrau und Mutter die langzeit-dilettierende, m�hsame Promotion ihres Gatten mitfinanziert und sogar sein Baf�g mit zur�ckgezahlt.
Vorteilsmaximierer ohne Moral als Leitfigur
Aus dem Ehe- und Familienrecht schwindet offenbar jedweder Gedanke der Kontinuit�t und nachwirkender Verantwortung f�reinander. Die gemeinsame Verantwortung aus gemeinsamer Lebenszeit mit dem Partner l�sst sich offenbar nur mit einem gesetzlich erzwungenen Ged�chtnisschwund ausschlie�en.
Dazu muss man noch Moralit�t aus allen Bindungen und Beziehungen eliminieren. Denn Moral gilt nicht nur augenblicklich, und Verantwortung ist kein Event.
Die Leitfigur des neuen Scheidungsrechts ist ein Vorteilsmaximierer ohne Ged�chtnis und Moral. Er ist vergleichbar der Existenz eines Idioten. Das moderne Scheidungsrecht ist ein idiotisches Eherecht. Idiotie erf�llt seine griechische Herkunftsbedeutung, mit der das Verhalten eines Privatmannes bezeichnet wurde, der hemmungslos nur f�r sich lebt.
Vertrauensschutz ade
Auf was lassen sich die Ehepartner bei der Heirat eigentlich ein? Was in der Zeit nach ihrer Scheidung gilt, war vor der Hochzeit noch gar nicht bekannt.
Das moderne Eherecht ist wechselhaft und �ndert sich in einem Tempo, das bei Moden und dem Wechsel zwischen kurzen und langen R�cken �blich ist. Vertrauensschutz ist jedoch nicht wankelm�tig und wechselhaft, sondern kontinuierlich und verl�sslich. Er ist eine rechtstaatliche Elementarvoraussetzung. Deshalb muss man wissen, was nicht nur heute gilt, sondern auch �bermorgen. Im Eherecht ist Vertrauensschutz Begleitung von auf Dauer angelegten Eheverh�ltnissen.
Aber wie soll auf Dauer angewiesenes Vertrauen entstehen, wenn nichts mehr feststeht und alles im Fluss ist? Die "sich ver�ndernden Lebensverh�ltnisse" als Ma�stab des neuen Scheidungsrechts offenbaren ungewollt die Konfusionen des Familienrechts.
Totale Verwirtschaftung der Gesellschaft
Die Ver�nderungen werden an den Ver�nderungen gemessen. Das ist die gro�e Kehre von Verl�sslichkeit zur Unberechenbarkeit. Der Orientierungswechsel gleicht dem Vorhaben des Skifahrers, der sich die Slalomfahnen auf den R�cken gebunden hat, um nicht anzusto�en.
Die Familiengerichte ebnen im vorauseilenden Gehorsam die Bahnen, zu denen dem Gesetzgeber noch der Mut fehlt. Der Bundesgerichtshof entwickelt sich zur selbstreferenziellen Beh�rde eines familienfeindlichen Eherechts.
Er unterh�lt den besonderen Schutz, den das Grundgesetz f�r Ehe und Familie ausspricht (Art. 6). Das Bundesverfassungsgericht schoss zwischenzeitlich dem Bundesgerichtshof einige Male vor den Bug, um seinen �bereifer zu bremsen. Genutzt hat es nicht viel.
Mit verbissenem Ehrgeiz arbeiten die Agenten des neoliberalen "Fortschritts" an der totalen Verwirtschaftung der Gesellschaft. Ehe und Familie folgen aber anderen Lebensmaximen als Betrieb und Unternehmen. In der Familie gelten zum Beispiel nicht die Austauschgesetze von Lohn und Leistung.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat Grenzen
Es geh�rt zum zivilisatorischen Fortschritt, den privaten Raum der Ehe und der Familie von dem �ffentlichen Raum der Produktion abgetrennt zu haben. Wir leben nicht mehr unter dem gro�en Haushaltsdach, unter dem Wohn-, Schlaf- und Werkstatt einst vereint waren.
Die Verselbstst�ndigung der Ehe, die nicht mehr vom Feudalherrn genehmigt werden musste, und die Eigenst�ndigkeit der Familie, die nicht mehr mit dem Arbeitsplatz vereint war, ist das Ergebnis einer aktaufkl�rerischen Emanzipation.
Deshalb hat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihre Grenzen, wenn sie sich bei Licht betrachtet als Unterordnung der Familie unter die Ratio der Erwerbsarbeit darstellt.
Woher kommt Rettung?
Die feministische Bewegung wird der verlassenen Ehefrau nicht zu Hilfe eilen. Die Hausfrau und Mutter war nie die Klientel der modernen Frauenbewegung. Die M�nner kommen mit dem neuen Scheidungsrecht in der Regel auch gut zurecht.
Sie machen sich mit dem h�heren Einkommen und der neuen Frau auf und davon und lassen die "alte" Frau mit den Kindern und dem Trost, sie k�nne sich jetzt ihr Geld selbst verdienen, "bedr�ppelt" zur�ck. Gewinner der emanzipativen Entkoppelung der Ehepartner sind die �lteren Herren, die in einem zweiten juvenilen Fr�hling ihre alte Ehefrau "entsorgen" und gegen eine junge, frische tauschen.
Mehr alleinstehende Frauen im Alter sind das traurige Ergebnis dieser Art der Befreiung von der Familie.
Ist Liebe nur Sentimentalit�t?
Gibt es nicht doch eine Kraft, welche die Ehe gegen alle wirtschaftlichen Nutzenerw�gungen und Individualisierungsfixierungen am Leben erh�lt?
Wieso ist die Ehe nicht l�ngst vor der Phalanx m�chtiger �konomisierter Interessen und der dazugeh�rigen Schn�ppchenj�germentalit�t in die Knie gegangen? Ist die Liebe nur eine Sentimentalit�t und die Ehe nur eine liebliche Nostalgie?
Ist in Ehe und Familie doch eine anthropologische Konstante eingebaut, die gegen alle Widerst�nde auf evolution�re Entfaltung dr�ngt?
Ehe als Quintessenz der Zivilisation
Die Idee des lebenslangen ehelichen Zusammenhalts ist keine Gef�hlsduselei. Sie ist die Quintessenz eines m�hsamen abendl�ndischen Zivilisationsprozesses, in dem der launige Sexus mit dem auf Ewigkeit gerichteten Eros vers�hnt wurde.
Selbst brutale Kollektivierungen haben die Idee von Ehe und Familie als Zufluchtsort des Widerstands gegen die Unterordnung der Liebe unter allgemeine, �ffentliche Zwecke nie g�nzlich ausl�schen k�nnen.
Weder die Franz�sische Revolution noch die Sowjets schafften gewaltsam, was neumodisch sanft im neuen Eherecht versucht wird, n�mlich Ehe und Familie zu verfl�chtigen. Was selbst Mao nicht zuwege brachte, wird jetzt schleichend, auf "leisen Sohlen" einer angeblichen Modernit�t probiert.
Partnerschaft – eine Utopie?
K�nnte die Ehe, gereinigt von historischen Verirrungen, sozialen Verengungen und wirtschaftlichen Verk�mmerungen, befreit von autorit�ren Strukturen nicht der Nukleus einer herrschaftsfreien, partnerschaftlichen Gesellschaft sein?
Einer Gesellschaft also in der nicht nur "oben und unten", "Leistung und Gegenleistung", "Geld und Geltung" gelten, sondern – man traut es sich kaum zu sagen – auch Sympathie und Liebe.
Vielleicht lassen sich dann die unvermeidlichen Gesetze der Biologie (Alter) und die vermeintlichen Zw�nge der �konomie (Abh�ngigkeit) nicht nur leichter ertragen, sondern sogar mildern oder gar zur�ckdr�ngen. Ist in der partnerschaftlichen Ehe vielleicht ein utopisches Moment enthalten, auf das wir evolution�r angelegt sind?
Freiheit darf nicht zu Willk�r verkommen
Freilich ist dieses Ideal immer vom Scheitern bedroht. Das Scheitern einer Idee ist jedoch noch nicht ihr Dementi. Muss es f�r den Fall der Ehescheidung und des Scheiterns nicht doch ein human geregeltes Nachwirken geben, das den Versuch, zusammenzuleben, nicht wie ein Versehen oder gar Versagen bewertet? L�sst sich jener Kairos der Liebe (Der oder keiner/Die oder keine) einfach aus dem Ged�chtnis streichen und spurlos beseitigen? Ist die Amnesie amtliche Scheidungsbedingung?
Wenn die Ehe die intensivste und intimste Sozialbeziehung ist, dann ist sie auf Dauer angelegt. Die Dauer ist die s�kulare Variante der Ewigkeit. Das Dauerhafte steht �ber dem Vor�bergehen.
In der Verteidigung von Ehe und Familie geht es nicht um eine reaktion�re Marotte, sondern um die progressive Idee der Freiheit. Die n�mlich, die Freiheit, ist auch auf relative Selbstst�ndigkeit relativ staatsfreier R�ume angewiesen, in denen die Ehe und Familie sich relativ "selbst verwalten".
Die Freiheit der Optionen ist nicht ohne die Verantwortung der Obligationen zu haben, wenn Freiheit nicht zu Willk�r verkommen soll.
Ver�ffentlicht auf welt.de am 25.11.2012
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Kommentar der Redaktion
Mit starken Worten �u�erte Norbert Bl�m im Jahr 2012 seine Ansichten �ber die Ehe zwischen Mann und Frau und �ber deren Entwicklung innerhalb der heutigen Gesellschaft.
Nicht in allen Punkten stimmen wir mit ihm �berein. Eines ist uns jedoch gemeinsam: Das Anliegen, einmal oder auch mehrmals dar�ber nachzudenken, wie es um die Einrichtung der Ehe bestellt ist. Es klingen die Fragen des Artikels nach: Ist die „Ehe nur eine liebliche Nostalgie?“ Und ist die verbindliche und lebenslange „Partnerschaft eine Utopie?“ „Die Idee des lebenslangen ehelichen Zusammenhalts ist keine Gef�hlsduselei“, �u�ert Herr Bl�m. Das gibt Gelegenheit zu forschen, woher die „Idee“ der Ehe stammt:
„Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhangen, und sie werden sein "ein" Fleisch.“ (Die Bibel, 1.Mose 2,24)
„Er [Jesus] aber antwortete und sprach: Habt ihr nicht gelesen: Der im Anfang den Menschen geschaffen hat, schuf sie als Mann und Frau und sprach (1.Mose 2,24): �Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seiner Frau h�ngen, und die zwei werden "ein" Fleisch sein�? So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern "ein" Fleisch. Was nun Gott zusammengef�gt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!“ (Die Bibel, Matth�us 19,4-6)
Der Sch�pfer des Himmels und der Erde also hat die Ehe als lebenslange verbindliche Gemeinschaft gewollt und gestiftet.
Der moderne Mensch tut sich schwer mit Verbindlichkeit in jeglicher Hinsicht. Denn wozu kann ich mich verbindlich entscheiden, wenn doch „nichts mehr fest steht und alles im Fluss ist“? Deshalb gilt zu wissen, was nicht nur heute gilt, sondern auch morgen: Gottes Wort und Seine Einrichtungen, Gedanken, Zusagen und direkten Anweisungen an mich als Mensch. Denn dann ist in der partnerschaftlichen Ehe kein utopisches Moment enthalten, auf das wir evolution�r angelegt w�ren. Im Gegenteil: Die Ehe als Lebensform ist f�r uns als von Gott geschaffene Menschen ein Segen und dementsprechend zu bewahren.