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Lieblose Alleinverwirklicher bedrohen die Ehe

Ex-Arbeitsminister Norbert Blüm sorgt sich um die Institution Ehe: Lebenslange Partnerschaft sei keine reaktionäre Marotte, sondern Kern der Zivilisation. Ein Plädoyer für Liebe und Verantwortung von Norbert Blüm

Alles fließt. Nichts mehr besteht. Auf was ist Verlass? Flexibel und mobil befindet sich der moderne Jobhopser auf dem Rückmarsch von der Sesshaftigkeit zum vorzeitlichen Nomadentum.

Hemmungslos wechselt der Beziehungsvirtuose die Lebensabschnittspartner und reiht nacheinander polygam auf, was in anderen Kulturen gleichzeitig, also nebeneinander, als Vielweiberei vorgeführt wird. Welch herrliche neue Zeiten! Das ganze Leben ist ein Karussell. Wir steigen ein und aus und um.

Maximierung von Optionen ist der kategorische Imperator der Postmoderne. Der Dauerstress der permanenten Wahl hinterlässt eine atemlose Gesellschaft im Taumel ihrer Besinnungslosigkeit. Was auf der großen Bühne des kulturellen Wandels und der gesellschaftlichen Strukturprozesse geschieht, findet in der Veränderung des Familienrechts seine klammheimliche Entsprechung.

Familie unter der Fuchtel des Neoliberalismus
Die Familie ist vorerst noch einer der letzten Stabilisatoren, die sich dem wild gewordenen Fortschrittsfuror entgegenstemmen. Deshalb gerät sie verstärkt unter die Fuchtel der neoliberalen Vorteilssuche, in der beide Partner sich nur so lange und so weit miteinander verbünden, bis was Besseres kommt. Der Kündigungsschutz ist im Miet- und Arbeitsrecht weiter entwickelt als im Ehe- und Familienrecht. Zerrüttung ist dort noch nicht als Auflösungsgrund akzeptiert.

Schlüssel der Deregulierung in Betrieb und Familie ist das "Outsourcing". Von dem Unternehmen bleibt zu guter Letzt nur ein Briefkasten in einer Steueroase und Betriebe in Niedriglohnländern, von der Institution der Familie nur eine hohle Schale übrig. Die Kernfunktionen der Familie werden ausgelagert. Wir befinden uns mitten im Großversuch.

Die Erziehungsexperten treten schon kurz nach der Geburt des Kindes an die Stelle der Eltern. Fortpflanzung und die Geburt selbst lassen sie auch noch "outsourcen": Notfalls in Reagenzglas und Brutkasten. Dies wäre eine optimale staatliche Voraussetzung für die allseits hoch geschätzte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kündigung und Mutterschutz entfielen sodann. Je "lediger", umso besser für die lieblose Gesellschaft der Alleinverwirklicher.

Von Schuld zur Zerrüttung
Das Scheidungsrecht antizipiert den Verfall des Familienrechts. Wie so oft in Umbruchzeiten nimmt die Ausnahme von heute die Normalität von morgen vorweg. Die Chronik der Familienrechtsänderung lässt sich wie das Protokoll der Unterspülung der Familie lesen.

Bis 1977 galt das Schuldprinzip in Sachen Ehescheidung. Es wurde durch das Prinzip Zerrüttung ersetzt. Damit folgt das Eherecht einem allgemeinen Trend der Rechtsentwicklung. Schuld und Sühne traten zugunsten von Resozialisierung und Rehabilitation zurück. Strafe verwandelt sich in Therapie.

Sichtbar wird das an der Veränderung der Unterhaltsregelungen im Scheidungsrecht. Sie spiegelt ungewollt die familiäre Kulturrevolution. Die Versorgung nach Scheidung und vor dem Rentenalter wird nicht mehr durch Unterhaltsprinzipien gewährleistet. Lohn ist allein für den Selbstunterhalt vorgesehen, daran ändert auch die Ehe nichts mehr. "Arbeiten für andere" gehört einer anderen, vergangenen Welt an. Rette sich, wer kann.

Im Feminismus gilt die Mutter als Arbeitslose
Der Unterhaltsanspruch ist inzwischen zu einer Art Eingliederungshilfe mit begrenzter Dauer geschrumpft. Die Leistungen für die geschiedene Mutter, die sich in der Ehe "hauptberuflich" den Kindern und dem Haushalt gewidmet hat, ähneln immer stärker dem Charakter nach den Einarbeitungszuschüssen für Langzeitarbeitslose.

Für die feministische Bewegung ist die nicht erwerbstätige Mutter sowieso eine Arbeitslose, die sich von den übrigen Arbeitslosen nur dadurch unterscheidet, dass sie als "hauptamtliche Familienarbeiterin" dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Die geschiedene Mutter soll das Kind ab dem dritten Lebensjahr in die "Fremdbetreuung" übergeben. So will es neuerdings der Bundesgerichtshof. Die geschiedene Mutter mit Kind soll also im gleichen Umfang erwerbstätig sein wie der geschiedene Vater ohne Kind. Erziehungsarbeit ist nämlich in diesem höchstrichterlichen Verständnis keine Arbeit. Als Arbeit gilt offenbar nur die Erwerbsarbeit.

In dem Streit um den Betreuungsunterhalt des Kindes taucht das Wohl des Kindes gar nicht oder nur am Rand auf. Im Zentrum stehen Erwerbszumutungen der einen Seite gegen Unterhaltspflichten der anderen. Es streiten zwei, was für sie selbst gut sei, ohne zu fragen, was für das Kind das Beste wäre.

Paradigmenwechsel im Eherecht
Das alte Eherecht hatte den schuldig geschiedenen Vater im Visier. Er zahlte alles, und zwar nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten. Der Unterhalt war eine Art Schadensersatz. Die schuldig geschiedene Ehefrau zahlte dagegen nur "angemessenen Unterhalt".

Bei beiderseitigem Verschulden zählte die Billigkeit. Zusammengefasst lässt sich behaupten: "Das alte Recht gab der unschuldig geschiedenen Frau fast alles." (Dieter Schwab) Im Hintergrund dieses Denkschemas steht der schuldige Patriarch, der "gestraft" werden soll.

An der Korrektur dieser geschlechtsspezifischen Einseitigkeiten setzt die Eherechtsreform 1977 zu Recht an, schüttete jedoch das Kind mit dem Bade aus. Gewinner der neuen Regel war die ihres Ehemannes überdrüssige Ehefrau.

Als Phantomgestalt erschien in der Eherechtsdebatte zu Abschreckungszwecken sodann die "flotte Chefarztgattin", die aus Gründen attraktiverer Alternativen ihren im Berufsleben zermürbten Ehemann verlassen hatte, ihn aber mit Zugewinn, Versorgung und Unterhalt finanziell bis zum seligen Lebensende auslaugte.

Gewinner waren 1986 die "flotten Männer"
Das maskuline Rückspiel setzte 1986 ein. Die Unterhaltsansprüche wurden jetzt zeitlich begrenzt und an die das "Eheleben prägende Lebensverhältnisse" gebunden. Das waren zwei wesentliche Einschränkungen des Unterhaltsrechts.

Gewinner waren jetzt die "flotten Männer" im zweiten Frühling ihres Lebens, die zugunsten ihrer neuen Liebe die alte verstoßen hatten. Sie konnten ihren Wohlstand weitgehend für sich und ihre herbstliche Lebensabschnittspartnerin reservieren.

Jetzt waren die Frauen, die mit der Ehe eine dauerhafte familiäre Lebensplanung verbunden hatten, die "Dummen" des neuen Scheidungsrechts. Sie nämlich hatten ab sofort die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Und der Wirt war der allein oder mehr verdienende Ehemann.

Ihm und den Kindern zuliebe hatte sich die Mutter auf den zweiten Platz in der familiären Einkommensbeschaffung eingelassen. Das entsprach ihren gemeinsamen Vorhaben und unausgesprochenen Vereinbarung. Jetzt, nachdem das Projekt gescheitert war, stand die "Hausarbeiterin" da, als hätte sie in der Ehe nur Ferien gemacht.

Die Erwartungen an die Ehe landen im Nirwana

Nach der Trennung und einer Übergangszeit beginnt nämlich für die "Zurückgebliebene" die Neuregelung des Lebensstatus bei null. Die gemeinsam die Ehe prägenden Erwartungen landen irgendwann in Nirwana. Jeder sorgt für sich.

"Du bekommst nicht mein russisches Geld" stellte einer lapidar fest, der Haus, Hof, Ehefrau und Kinder Hals über Kopf verlassen hatte, um im Ausland reich zu werden. Es ist "sein Geld", von dem die ehemalige Ehefrau gnädig vorübergehend, wenn sie Glück vor Gericht hat, etwas abbekommt. Wie "sein Geld" zustande kam und welchen Beitrag die verlassene Ehefrau dazu geleistet hat, geht offensichtlich niemanden etwas an.

Wenn die Ehe wie eine Aktiengesellschaft betrachtet wird, in die man Anteile einbringt, abzieht und an neuer Stelle wieder unterbringt, dann ist das neue Eherecht konsequent. Nur wollen wir das so? War das beabsichtigt? Was wäre gewesen, wenn die Ehefrau den später erfolgreichen Boss nicht geheiratet hätte, keine Kinder erzogen und nicht seine Karriere gefördert hätte?

Solche nachträglichen Rechnungen lassen sich gar nicht aufmachen. In unserem Fall hat die berufstätige Ehefrau und Mutter die langzeit-dilettierende, mühsame Promotion ihres Gatten mitfinanziert und sogar sein Bafög mit zurückgezahlt.

Vorteilsmaximierer ohne Moral als Leitfigur
Aus dem Ehe- und Familienrecht schwindet offenbar jedweder Gedanke der Kontinuität und nachwirkender Verantwortung füreinander. Die gemeinsame Verantwortung aus gemeinsamer Lebenszeit mit dem Partner lässt sich offenbar nur mit einem gesetzlich erzwungenen Gedächtnisschwund ausschließen.

Dazu muss man noch Moralität aus allen Bindungen und Beziehungen eliminieren. Denn Moral gilt nicht nur augenblicklich, und Verantwortung ist kein Event.

Die Leitfigur des neuen Scheidungsrechts ist ein Vorteilsmaximierer ohne Gedächtnis und Moral. Er ist vergleichbar der Existenz eines Idioten. Das moderne Scheidungsrecht ist ein idiotisches Eherecht. Idiotie erfüllt seine griechische Herkunftsbedeutung, mit der das Verhalten eines Privatmannes bezeichnet wurde, der hemmungslos nur für sich lebt.

Vertrauensschutz ade
Auf was lassen sich die Ehepartner bei der Heirat eigentlich ein? Was in der Zeit nach ihrer Scheidung gilt, war vor der Hochzeit noch gar nicht bekannt.

Das moderne Eherecht ist wechselhaft und ändert sich in einem Tempo, das bei Moden und dem Wechsel zwischen kurzen und langen Röcken üblich ist. Vertrauensschutz ist jedoch nicht wankelmütig und wechselhaft, sondern kontinuierlich und verlässlich. Er ist eine rechtstaatliche Elementarvoraussetzung. Deshalb muss man wissen, was nicht nur heute gilt, sondern auch übermorgen. Im Eherecht ist Vertrauensschutz Begleitung von auf Dauer angelegten Eheverhältnissen.

Aber wie soll auf Dauer angewiesenes Vertrauen entstehen, wenn nichts mehr feststeht und alles im Fluss ist? Die "sich verändernden Lebensverhältnisse" als Maßstab des neuen Scheidungsrechts offenbaren ungewollt die Konfusionen des Familienrechts.

Totale Verwirtschaftung der Gesellschaft
Die Veränderungen werden an den Veränderungen gemessen. Das ist die große Kehre von Verlässlichkeit zur Unberechenbarkeit. Der Orientierungswechsel gleicht dem Vorhaben des Skifahrers, der sich die Slalomfahnen auf den Rücken gebunden hat, um nicht anzustoßen.

Die Familiengerichte ebnen im vorauseilenden Gehorsam die Bahnen, zu denen dem Gesetzgeber noch der Mut fehlt. Der Bundesgerichtshof entwickelt sich zur selbstreferenziellen Behörde eines familienfeindlichen Eherechts.

Er unterhält den besonderen Schutz, den das Grundgesetz für Ehe und Familie ausspricht (Art. 6). Das Bundesverfassungsgericht schoss zwischenzeitlich dem Bundesgerichtshof einige Male vor den Bug, um seinen Übereifer zu bremsen. Genutzt hat es nicht viel.

Mit verbissenem Ehrgeiz arbeiten die Agenten des neoliberalen "Fortschritts" an der totalen Verwirtschaftung der Gesellschaft. Ehe und Familie folgen aber anderen Lebensmaximen als Betrieb und Unternehmen. In der Familie gelten zum Beispiel nicht die Austauschgesetze von Lohn und Leistung.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat Grenzen
Es gehört zum zivilisatorischen Fortschritt, den privaten Raum der Ehe und der Familie von dem öffentlichen Raum der Produktion abgetrennt zu haben. Wir leben nicht mehr unter dem großen Haushaltsdach, unter dem Wohn-, Schlaf- und Werkstatt einst vereint waren.

Die Verselbstständigung der Ehe, die nicht mehr vom Feudalherrn genehmigt werden musste, und die Eigenständigkeit der Familie, die nicht mehr mit dem Arbeitsplatz vereint war, ist das Ergebnis einer aktaufklärerischen Emanzipation.

Deshalb hat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihre Grenzen, wenn sie sich bei Licht betrachtet als Unterordnung der Familie unter die Ratio der Erwerbsarbeit darstellt.

Woher kommt Rettung?
Die feministische Bewegung wird der verlassenen Ehefrau nicht zu Hilfe eilen. Die Hausfrau und Mutter war nie die Klientel der modernen Frauenbewegung. Die Männer kommen mit dem neuen Scheidungsrecht in der Regel auch gut zurecht.

Sie machen sich mit dem höheren Einkommen und der neuen Frau auf und davon und lassen die "alte" Frau mit den Kindern und dem Trost, sie könne sich jetzt ihr Geld selbst verdienen, "bedröppelt" zurück. Gewinner der emanzipativen Entkoppelung der Ehepartner sind die älteren Herren, die in einem zweiten juvenilen Frühling ihre alte Ehefrau "entsorgen" und gegen eine junge, frische tauschen.

Mehr alleinstehende Frauen im Alter sind das traurige Ergebnis dieser Art der Befreiung von der Familie.

Ist Liebe nur Sentimentalität?
Gibt es nicht doch eine Kraft, welche die Ehe gegen alle wirtschaftlichen Nutzenerwägungen und Individualisierungsfixierungen am Leben erhält?

Wieso ist die Ehe nicht längst vor der Phalanx mächtiger ökonomisierter Interessen und der dazugehörigen Schnäppchenjägermentalität in die Knie gegangen? Ist die Liebe nur eine Sentimentalität und die Ehe nur eine liebliche Nostalgie?

Ist in Ehe und Familie doch eine anthropologische Konstante eingebaut, die gegen alle Widerstände auf evolutionäre Entfaltung drängt?

Ehe als Quintessenz der Zivilisation
Die Idee des lebenslangen ehelichen Zusammenhalts ist keine Gefühlsduselei. Sie ist die Quintessenz eines mühsamen abendländischen Zivilisationsprozesses, in dem der launige Sexus mit dem auf Ewigkeit gerichteten Eros versöhnt wurde.

Selbst brutale Kollektivierungen haben die Idee von Ehe und Familie als Zufluchtsort des Widerstands gegen die Unterordnung der Liebe unter allgemeine, öffentliche Zwecke nie gänzlich auslöschen können.

Weder die Französische Revolution noch die Sowjets schafften gewaltsam, was neumodisch sanft im neuen Eherecht versucht wird, nämlich Ehe und Familie zu verflüchtigen. Was selbst Mao nicht zuwege brachte, wird jetzt schleichend, auf "leisen Sohlen" einer angeblichen Modernität probiert.

Partnerschaft – eine Utopie?
Könnte die Ehe, gereinigt von historischen Verirrungen, sozialen Verengungen und wirtschaftlichen Verkümmerungen, befreit von autoritären Strukturen nicht der Nukleus einer herrschaftsfreien, partnerschaftlichen Gesellschaft sein?

Einer Gesellschaft also in der nicht nur "oben und unten", "Leistung und Gegenleistung", "Geld und Geltung" gelten, sondern – man traut es sich kaum zu sagen – auch Sympathie und Liebe.

Vielleicht lassen sich dann die unvermeidlichen Gesetze der Biologie (Alter) und die vermeintlichen Zwänge der Ökonomie (Abhängigkeit) nicht nur leichter ertragen, sondern sogar mildern oder gar zurückdrängen. Ist in der partnerschaftlichen Ehe vielleicht ein utopisches Moment enthalten, auf das wir evolutionär angelegt sind?

Freiheit darf nicht zu Willkür verkommen
Freilich ist dieses Ideal immer vom Scheitern bedroht. Das Scheitern einer Idee ist jedoch noch nicht ihr Dementi. Muss es für den Fall der Ehescheidung und des Scheiterns nicht doch ein human geregeltes Nachwirken geben, das den Versuch, zusammenzuleben, nicht wie ein Versehen oder gar Versagen bewertet? Lässt sich jener Kairos der Liebe (Der oder keiner/Die oder keine) einfach aus dem Gedächtnis streichen und spurlos beseitigen? Ist die Amnesie amtliche Scheidungsbedingung?

Wenn die Ehe die intensivste und intimste Sozialbeziehung ist, dann ist sie auf Dauer angelegt. Die Dauer ist die säkulare Variante der Ewigkeit. Das Dauerhafte steht über dem Vorübergehen.

In der Verteidigung von Ehe und Familie geht es nicht um eine reaktionäre Marotte, sondern um die progressive Idee der Freiheit. Die nämlich, die Freiheit, ist auch auf relative Selbstständigkeit relativ staatsfreier Räume angewiesen, in denen die Ehe und Familie sich relativ "selbst verwalten".

Die Freiheit der Optionen ist nicht ohne die Verantwortung der Obligationen zu haben, wenn Freiheit nicht zu Willkür verkommen soll.

Veröffentlicht auf welt.de am 25.11.2012

 

Kommentar der Redaktion

Mit starken Worten äußerte Norbert Blüm im Jahr 2012 seine Ansichten über die Ehe zwischen Mann und Frau und über deren Entwicklung innerhalb der heutigen Gesellschaft.

Nicht in allen Punkten stimmen wir mit ihm überein. Eines ist uns jedoch gemeinsam: Das Anliegen, einmal oder auch mehrmals darüber nachzudenken, wie es um die Einrichtung der Ehe bestellt ist. Es klingen die Fragen des Artikels nach: Ist die „Ehe nur eine liebliche Nostalgie?“ Und ist die verbindliche und lebenslange „Partnerschaft eine Utopie?“ „Die Idee des lebenslangen ehelichen Zusammenhalts ist keine Gefühlsduselei“, äußert Herr Blüm. Das gibt Gelegenheit zu forschen, woher die „Idee“ der Ehe stammt:

„Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhangen, und sie werden sein "ein" Fleisch.“ (Die Bibel, 1.Mose 2,24)

„Er [Jesus] aber antwortete und sprach: Habt ihr nicht gelesen: Der im Anfang den Menschen geschaffen hat, schuf sie als Mann und Frau und sprach (1.Mose 2,24): »Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seiner Frau hängen, und die zwei werden "ein" Fleisch sein«? So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern "ein" Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!“ (Die Bibel, Matthäus 19,4-6)

Der Schöpfer des Himmels und der Erde also hat die Ehe als lebenslange verbindliche Gemeinschaft gewollt und gestiftet.

Der moderne Mensch tut sich schwer mit Verbindlichkeit in jeglicher Hinsicht. Denn wozu kann ich mich verbindlich entscheiden, wenn doch „nichts mehr fest steht und alles im Fluss ist“? Deshalb gilt zu wissen, was nicht nur heute gilt, sondern auch morgen: Gottes Wort und Seine Einrichtungen, Gedanken, Zusagen und direkten Anweisungen an mich als Mensch. Denn dann ist in der partnerschaftlichen Ehe kein utopisches Moment enthalten, auf das wir evolutionär angelegt wären. Im Gegenteil: Die Ehe als Lebensform ist für uns als von Gott geschaffene Menschen ein Segen und dementsprechend zu bewahren.

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