PLAYSTOP

Das Wort Gottes Radio


Startseite | Vorschau | Bibelkurse | Schriften | Wir über uns | Kontakt |

Losung des Tages

Siehe auf den Bergen die Füße dessen, der frohe Botschaft bringt, der Frieden verkündigt: Feiere, Juda, deine Feste, bezahle deine Gelübde! Denn der Frevler wird forthin nicht mehr über dich kommen; er ist gänzlich vertilgt!
Nahum 2,1
Diese Seite einem Freund empfehlen

Gesetz: Staat will im Ruck-Zuck-Verfahren Eltern die Kinder wegnehmen

Der Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung unter der Drucksachennummer 16/6815 ist bei genauer Betrachtung eine „Bombe“. Nach TOPIC-Recherchen wird der „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ derzeit im Rechtsausschuss des Bundestages noch beraten, soll aber in Kürze im Plenum zur Abstimmung kommen. Worum geht es bei dem Gesetzesentwurf?

Ausgehend von Berichten über erschütternde Fälle, bei denen Kinder von ihren Eltern misshandelt und vernachlässigt wurden, ergriff das Bundesministerium für Justiz 2006 die Initiative und brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, der Kinder besser schützen soll. Laut Entwurf könne man den Kindern am besten helfen, wenn man sie möglichst schnell aus dem Elternhaus holte und sie staatlicher Obhut unterstelle. Doch das ist bisher rechtlich nicht so ohne Weiteres möglich. Man musste den Eltern laut Bürgerlichem Gesetzbuch „elterliches Erziehungsversagen“ nachweisen. Das war in der Praxis schwierig und über den Gerichtsweg langwierig. Genau dieses soll geändert werden. Laut Gesetzentwurf will man „eine frühzeitige Anrufung des Familiengerichtes und frühes, aber ggf. niedrigschwelliges Eingreifen durch das Familiengericht fördern". Damit dies reibungslos funktioniert, soll der Tatbestand des „elterlichen Erziehungsversagens“ aus dem Gesetzestext gestrichen werden. Konkret bedeutet dies: „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder in der Lage, die Gefahr abzuwenden“ (so der neue Gesetzestext), dann kann ein Familiengericht im Ruck-Zuck-Verfahren Eltern das Sorgerecht entziehen - ohne großen Nachweis und Verfahren.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat in der letzten Zeit in verschiedenen Artikeln darauf hingewiesen, was dieses neue Gesetz wohl nach sich ziehen wird: „Eltern müssten künftig schon dann um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von den staatlichen Behörden abwichen.“ In einer Reportage mit dem Titel „Wegnehmen ist das Einfachste“ (15.03.08) schilderte die FAZ-Autorin Katrin Hummel, wie Jugendämter und Familiengerichte heute schon mit teilweise absurden Begründungen Kinder aus der Obhut der Eltern herausreißen. Dabei schildert Hummel auch einen Fall aus einer evangelikalen Familie ("Melissa aus Erlangen").

Wenn das neue Gesetz so beschlossen werden sollte, wie es im Entwurf vorliegt, dann müssen gerade christliche Eltern - besonders Hausschul-Eltern - in Deutschland befürchten, dass ihnen ihre Kinder sehr schnell weggenommen werden. Mehrfach ist ausdrücklich erwähnt, dass das Gesetz auch für die Durchsetzung der Schulpflicht angewendet werden muss.

topic

 

«Zurück