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Siehe auf den Bergen die F��e dessen, der frohe Botschaft bringt, der Frieden verk�ndigt: Feiere, Juda, deine Feste, bezahle deine Gel�bde! Denn der Frevler wird forthin nicht mehr �ber dich kommen; er ist g�nzlich vertilgt!
Nahum 2,1
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Deutscher Staat beginnt jetzt, christlichen Eltern die Kinder wegzunehmen

Das deutsche Grundgesetz sichert in Artikel 6 Eltern folgendes Grundrecht zu: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das nat�rliche Recht der Eltern und die zuv�rderst ihnen obliegende Pflicht. �ber ihre Bet�tigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

Dieses verfassungsm��ige Grundrecht wird seit einiger Zeit in Deutschland systematisch ausgeh�hlt. Das geschieht vor allem dadurch, dass der Staat mit sanftem Druck Eltern dazu zwingt, das Erziehungsgesch�ft ihm zu �berlassen. Besonders �ber Instrumente der Wirtschafts- und Sozialpolitik dr�ngt man Eltern in die Rolle von Arbeitsmaschinen, die von Kindern nur behindert werden k�nnen. Deshalb sollen die Erziehungsberechtigten ihren Nochwuchs w�hrend der Werkt�tigkeit m�glichst in staatliche Krippen, Tagesst�tten und Ganztagsschulen abliefern. Das nat�rliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung der Kinder wird dadurch eingeschr�nkt, und der Staat gewinnt an M�glichkeit, Kinder zu pr�gen.

Wer dieses Leitbild kritisiert oder sich gar praktisch dagegen auflehnt, erlebt sofort einen breiten und massiven Widerstand derjenigen, die dieses Leitbild unbedingt durchsetzen wollen. Dies musste auch die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman erleben, die �ffentlich f�r eine St�rkung der Mutterrolle eintritt und ein Mehr am Familienleben zum Wohl der Kinder fordert.

Mit welcher H�rte der Staat mittlerweile ein ganz bestimmtes gesellschaftliches Leitbild durchsetzt, zeigt ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 16. November 2007. Darin legt der BGH fest, dass Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgr�nden von der Schule fernhalten, teilweise das Sorgerecht entzogen werden darf. Hintergrund des Gerichtsverfahrens ist der Fall von zwei russischen Sp�taussiedler-Familien, die zur Glaubensgemeinschaft der Evangeliumschristen- Baptisten geh�ren. Weil sie ihre insgesamt f�nf Kinder nicht durch den Sexualkunde-Unterricht und die Evolutionslehre im Biologie-Unterricht nach ihrer Meinung sittlich und glaubensm��ig verderben lassen wollten, unterrichteten sie ihre Kinder zu Hause. Als ihnen daraufhin von einem Familiengericht dos Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht f�r die Kinder entzogen wurde, zogen die M�tter mit den Kindern nach �sterreich. Dort ist Hausschul-Unterricht erlaubt, und die dortigen Beh�rden machen bisher auch keine Schwierigkeiten - und das jetzt schon im dritten Jahr des Aufenthaltes.

Nach dem BGH-Urteil droht jedoch jetzt Ungemach. Denn die BGH-Richter ordneten an, dass das Oberlandesgericht Hamm einen geeigneten Pfleger f�r die Kinder finden soll und sicherzustellen habe, dass die Kinder ihrer Schulpflicht in Deutschland nachkommen m�ssen. Allein dieses systematische juristische Entrei�en der Kinder aus der Obhut ihrer Eltern ist schon ein Skandal f�r sich. Noch skandal�ser ist die Begr�ndung des BGH-Beschlusses. Sie lautet n�mlich so: Die "Allgemeinheit" habe ein �berechtigtes Interesse, der Entstehung von religi�s oder weltanschaulich gepr�gten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren."Wer ist die �Allgemeinheit"? Hat jeder B�rger dem gerade aktuellen Leitbild der Allgemeinheit Folge zu leisten? Die Begr�ndung f�r den BGH-Beschluss ist umso be�ngstigender, wenn man sie mit Begriffsfolgen bei Urteilen in der Nazi-Diktatur vergleicht.

In einem Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 5. Juni 1936 hei�t es: �Das Sorgerecht ist Eltern, die als fanatische Bibelforscher (Zeugen Jehovas) ihre Kinder nicht im Sinn des heutigen Staates erziehen k�nnen und wollen, wegen Gef�hrdung des geistigen Wohles der Kinder, denen dadurch die Eingliederung in die Volksgemeinschaft unm�glich gemacht wird, zu entziehen." Damals bestimmten die Nationalsozialisten, was eine Volksgemeinschaft zu denken und zu glauben hatte. Wer sich dem nicht unterordnen wollte, wurde verfolgt. Die Entziehung des Sorgerechtes und die Anordnung der staatlichen F�rsorge-Entziehung waren ein sehr wichtiger Bestandteil des Verfolgungs-Instrumentariums in der Nazi-Diktatur.

Damals war es die "braun" eingef�rbte Volksgemeinschaft, die zum gesellschaftlichen Leitbild wurde. Heute ist es scheinbar eine wie auch immer eingef�rbte "Allgemeinheit". Steht eine Volksgemeinschaft / Allgemeinheit �ber den verbrieften Rechten der Verfassung? �ber dem nat�rlichen Erziehungsrecht der Eltern? �ber der Religionsfreiheit?

Es ist beklemmend, dass eines der h�chsten Gerichte Deutschlands mit einem solchen Beschluss - vor allem mit einer solchen Begr�ndung - dem Staat gestattet, christlichen Eltern ihre Kinder wegzunehmen. Noch bezieht sich das Urteil nur auf die Ablehnung beim staatlichen Schulunterricht - noch. Quellenmaterial: Pressemitteilung "Schulunterricht zu Hause e.V."

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