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Nahum 2,1
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Deutscher Staat beginnt jetzt, christlichen Eltern die Kinder wegzunehmen

Das deutsche Grundgesetz sichert in Artikel 6 Eltern folgendes Grundrecht zu: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

Dieses verfassungsmäßige Grundrecht wird seit einiger Zeit in Deutschland systematisch ausgehöhlt. Das geschieht vor allem dadurch, dass der Staat mit sanftem Druck Eltern dazu zwingt, das Erziehungsgeschäft ihm zu überlassen. Besonders über Instrumente der Wirtschafts- und Sozialpolitik drängt man Eltern in die Rolle von Arbeitsmaschinen, die von Kindern nur behindert werden können. Deshalb sollen die Erziehungsberechtigten ihren Nochwuchs während der Werktätigkeit möglichst in staatliche Krippen, Tagesstätten und Ganztagsschulen abliefern. Das natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung der Kinder wird dadurch eingeschränkt, und der Staat gewinnt an Möglichkeit, Kinder zu prägen.

Wer dieses Leitbild kritisiert oder sich gar praktisch dagegen auflehnt, erlebt sofort einen breiten und massiven Widerstand derjenigen, die dieses Leitbild unbedingt durchsetzen wollen. Dies musste auch die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman erleben, die öffentlich für eine Stärkung der Mutterrolle eintritt und ein Mehr am Familienleben zum Wohl der Kinder fordert.

Mit welcher Härte der Staat mittlerweile ein ganz bestimmtes gesellschaftliches Leitbild durchsetzt, zeigt ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 16. November 2007. Darin legt der BGH fest, dass Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgründen von der Schule fernhalten, teilweise das Sorgerecht entzogen werden darf. Hintergrund des Gerichtsverfahrens ist der Fall von zwei russischen Spätaussiedler-Familien, die zur Glaubensgemeinschaft der Evangeliumschristen- Baptisten gehören. Weil sie ihre insgesamt fünf Kinder nicht durch den Sexualkunde-Unterricht und die Evolutionslehre im Biologie-Unterricht nach ihrer Meinung sittlich und glaubensmäßig verderben lassen wollten, unterrichteten sie ihre Kinder zu Hause. Als ihnen daraufhin von einem Familiengericht dos Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder entzogen wurde, zogen die Mütter mit den Kindern nach Österreich. Dort ist Hausschul-Unterricht erlaubt, und die dortigen Behörden machen bisher auch keine Schwierigkeiten - und das jetzt schon im dritten Jahr des Aufenthaltes.

Nach dem BGH-Urteil droht jedoch jetzt Ungemach. Denn die BGH-Richter ordneten an, dass das Oberlandesgericht Hamm einen geeigneten Pfleger für die Kinder finden soll und sicherzustellen habe, dass die Kinder ihrer Schulpflicht in Deutschland nachkommen müssen. Allein dieses systematische juristische Entreißen der Kinder aus der Obhut ihrer Eltern ist schon ein Skandal für sich. Noch skandalöser ist die Begründung des BGH-Beschlusses. Sie lautet nämlich so: Die "Allgemeinheit" habe ein „berechtigtes Interesse, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren."Wer ist die „Allgemeinheit"? Hat jeder Bürger dem gerade aktuellen Leitbild der Allgemeinheit Folge zu leisten? Die Begründung für den BGH-Beschluss ist umso beängstigender, wenn man sie mit Begriffsfolgen bei Urteilen in der Nazi-Diktatur vergleicht.

In einem Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 5. Juni 1936 heißt es: „Das Sorgerecht ist Eltern, die als fanatische Bibelforscher (Zeugen Jehovas) ihre Kinder nicht im Sinn des heutigen Staates erziehen können und wollen, wegen Gefährdung des geistigen Wohles der Kinder, denen dadurch die Eingliederung in die Volksgemeinschaft unmöglich gemacht wird, zu entziehen." Damals bestimmten die Nationalsozialisten, was eine Volksgemeinschaft zu denken und zu glauben hatte. Wer sich dem nicht unterordnen wollte, wurde verfolgt. Die Entziehung des Sorgerechtes und die Anordnung der staatlichen Fürsorge-Entziehung waren ein sehr wichtiger Bestandteil des Verfolgungs-Instrumentariums in der Nazi-Diktatur.

Damals war es die "braun" eingefärbte Volksgemeinschaft, die zum gesellschaftlichen Leitbild wurde. Heute ist es scheinbar eine wie auch immer eingefärbte "Allgemeinheit". Steht eine Volksgemeinschaft / Allgemeinheit über den verbrieften Rechten der Verfassung? Über dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern? Über der Religionsfreiheit?

Es ist beklemmend, dass eines der höchsten Gerichte Deutschlands mit einem solchen Beschluss - vor allem mit einer solchen Begründung - dem Staat gestattet, christlichen Eltern ihre Kinder wegzunehmen. Noch bezieht sich das Urteil nur auf die Ablehnung beim staatlichen Schulunterricht - noch. Quellenmaterial: Pressemitteilung "Schulunterricht zu Hause e.V."

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