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Siehe auf den Bergen die Füße dessen, der frohe Botschaft bringt, der Frieden verkündigt: Feiere, Juda, deine Feste, bezahle deine Gelübde! Denn der Frevler wird forthin nicht mehr über dich kommen; er ist gänzlich vertilgt!
Nahum 2,1
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Christen klagen auf Befreiung von Schulpflicht

Windischenbach – In Baden-Württemberg klagen Christen auf eine Befreiung von der Schulpflicht aus religiösen Gründen. Sie haben als Alternative zum verbotenen Hausunterricht in Windischenbach bei Heilbronn eine Heimschule gegründet, die zwar ebenfalls keine Genehmigung der Schulbehörde hat, aber bisher toleriert wird.

Diese „Christliche Grund- und Hauptschule“ wird inzwischen von neun Kindern besucht, deren Eltern vergeblich eine Befreiung von der Schulpflicht beantragt hatten. Sie wollen ihre Kinder vor Hexengeschichten, Evolutionslehre und esoterischen Mandalas bewahren. Aus ihrer Sicht ersetzen an staatlichen Schulen Liebe zum Menschen und Sexualkunde traditionelle Werte wie Gottesfurcht, Schamhaftigkeit und Keuschheit. Die Anwältin der vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart klagenden Eltern, Erika Arnold-Leßmöllmann (Karben bei Frankfurt am Main), argumentiert, den Kindern werde in der Heimschule eine „ausreichende Erziehung und Unterrichtung“ zuteil. Das Gericht tagte am 24. Juli. Ein Urteil wird für Anfang August erwartet.

Antrag auf „genehmigte Schule“
Parallel wurde ein zweites Verfahren angestrengt. Sie klagen, dass ihre Schule entsprechend baden-württembergischem Schulrecht als Privatschule genehmigt wird. Dies ist weniger als eine staatliche Anerkennung, die das Befolgen der staatlichen Lehrpläne voraussetzt. Eine „genehmigte Schule“ kann vom offiziellen Lehrplan abweichen. Ein Schulabschluss kann dort aber nicht erworben werden. Dazu müssen sich die Kinder an einer externen staatlichen Schule prüfen lassen. Das wäre kein Problem, finden die Antragsteller. Man müsse sich nur die Kinder ansehen, um zu sehen, was die Lehrer leisten, zitiert der „Südkurier“ eine Mutter.

Quelle: Idea
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