27. Januar 2010 In den Vereinigten Staaten hat ein deutsches Paar, das mit seinen Kindern wegen der allgemeinen Schulpflicht in Deutschland dorthin geflohen ist, politisches Asyl erhalten.
Die Entscheidung eines Einwanderungsrichters wurde am Dienstag in Memphis bekanntgegeben. Damit k�nnen Uwe und Hannelore Romeike und ihre f�nf Kinder in Morristown (Tennessee) bleiben, wo sie seit 2008 leben. Sie unterrichten ihre Kinder zu Hause. Die Romeikes, die sich als evangelikale Christen verstehen, vertreten die Ansicht, dass das deutsche Curriculum gegen christliche Werte verst��t. Ihren Asylantrag begr�ndeten sie damit, dass sie wegen ihres christlichen Glaubens verfolgt w�rden.
Die amerikanische „Home School Legal Defense Association“ (HSLDA) zitiert auf ihrer Homepage die Entscheidung, die der Richter Lawrence Burman nach einer Anh�rung gef�llt habe: „Menschen, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen, sind eine besondere soziale Gruppe, die die deutsche Regierung zu unterdr�cken versucht. Diese Familie hat eine gut begr�ndete Furcht vor Verfolgung. (...) Deswegen steht ihr Asyl zu, und das Gericht wird ihr Asyl gew�hren.“ Weiter sagte der Richter: „Hier wird ein grundlegendes Menschenrecht verletzt, kein Land der Welt hat dazu das Recht. (...) Die deutsche Regierung bezeichnet Homeschooler als Mitglieder einer Parallelgesellschaft und versucht sie auszumerzen. Das ist verr�ckt und dumm und widerspicht all dem, was wir Amerikaner glauben. (...) Dieses Urteil ist besch�mend f�r Deutschland. Wir hoffen, es wird Deutschland davon abhalten, Heimsch�ler weiter zu verfolgen.“
Homeschooler sind �berdurchschnittlich erfolgreich
Ein Vertreter der HSLDA, Mike Donnelly, widersprach der Einsch�tzung Deutschlands, bei Homeschoolern handele es sich um Mitglieder einer Parallelgesellschaft. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge seien Homeschooler in allen akademischen und sozialen Bereichen �berdurchschnittlich erfolgreich. Er warf deutschen Gerichten vor, sie ignorierten schlichtweg, dass es Homeschooler �berall auf der Welt gebe.
In Deutschland ist es Familien, die aus beruflichen Gr�nden st�ndig unterwegs sein m�ssen (etwa Schaustellern, Musikern und Zirkusk�nstlern) erlaubt, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten. Familien, die dies aus Gewissensgr�nden tun m�chten, ist es indessen verboten. Ihnen kann im schlimmsten Fall sogar das Sorgerecht entzogen werden. Donnelly nannte diese Regelung „l�cherlich“. Er sagte: „Der deutsche Staat versucht, ideologische Uniformit�t herzustellen in einer Weise, die be�ngstigend ist, wenn man an die Vergangenheit denkt.“
„Unchristliches Treiben“ an deutschen Schulen
Uwe Romeike, selbst Musiklehrer, hatte die drei �ltesten seiner f�nf Kinder im September 2006 aus der Grundschule genommen und damit gegen die deutsche Schulpflicht versto�en. In fr�heren Berichten hatte der Familienvater gesagt, er wolle seinen Kindern das „unchristliche Treiben“ an deutschen Schulen nicht mehr zumuten. Die Familie stammt aus Bissingen an der Teck in der N�he von Stuttgart. Romeike sagte amerikanischen Medien nun, er sei sehr gl�cklich �ber dieses Urteil. Seine Familie sch�tze die Freiheit in den Vereinigten Staaten und wolle sich in Tennessee ein neues Leben aufbauen. „Viele Menschen, vor allem andere deutsche Heimsch�ler, haben f�r uns gebetet. Diese Gebete wurden nun erh�rt.“
Ein anderer Familienvater aus Deutschland, J�rgen Dudek, war Ende letzten Jahres zu 90 Tagen Gef�ngnis verurteilt worden, weil er und seine Frau ihre Kinder zu Hause unterrichten. Die Strafe war anschlie�end in eine moderate Geldstrafe umgewandelt worden.
FAZ