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Losung des Tages

Denn wen der Herr lieb hat, den züchtigt er, und er schlägt jeden Sohn, den er annimmt.«
Hebräer 12,6

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Wie die deutsche Justiz Sympathisanten von Terroristen beschützt

Januar 2009: Im Gaza-Streifen führt Israel einen Krieg, und in Deutschland demonstrieren in verschiedenen Städten weit über 10.000 Menschen dagegen. Organisiert werden diese Demos von palästinensischen Gemeinden in Deutschland, von Moschee-Vereinen und Sympathisanten der Terror-Organisation Hamas.

Ziel der Hamas ist es, Israel total zu vernichten. Sehr auffällig bei den Demonstrationen war der Umstand, dass Polizei und Justiz die zum Teil radikalen Islamisten beschützten, aber ziemlich rabiat mit israelfreundlichen Gegendemonstranten umgingen. So brach die Polizei in eine Wohnung in Duisburg ein und riss eine Israel-Fahne aus dem Fenster, die die muslimischen Demonstranten störte. Ein Bochumer Ehepaar, das kleine Zettel mit der israelischen Fahne hoch hielt, als der Gaza-Demonstrationszug vorbeizog, musste bei der Polizei seine Personalien herausrücken.

Ein besonders skandalöser Fall ereignete sich in Recklinghausen bzw. Herten, den TOPIC jetzt recherchierte. Dort zogen Sympathisanten der Hamas mit Unterstützung kommunistischer Gruppen durch die Straßen und schrien „Kindermörder Israel" und „Frauenmörder Israel". Der Ex-Grünen-Politiker und Ex-FDP-Mann Jamal Karsli brüllte dazu: „Wir sind alle Hamas!" Daraufhin stellte die Hertener Ratsfrau Jutta Becker von der freien Wählerinitiative Wir in Herten einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Bochum auf Anstachelung zum Rassen- und Religionshass, der Volksverhetzung und anderer Delikte. Doch die Staatsanwaltschaft ließ sie abblitzen und eröffnete kein Ermittlungsverfahren. Wie Staatsanwältin Sabine W. der Frau aus dem Hertener Stadtrat mitteilte, lägen keine Strafverstöße vor. Israel sei die Bezeichnung eines Staates und nicht seiner Bürger, deshalb sei niemand direkt beleidigt worden. Auch die von Jamal Karsli öffentlich geäußerte Sympathie für eine Terrororganisation unterliege dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und sei nicht strafbar. Doch die mutige Ratsfrau aus Herten ließ sich dadurch nicht einschüchtern und reichte eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm ein — so etwas ist zulässig. Von dort bekam Frau Becker jedoch erst richtig „eins auf den Deckel". Auch die Generalstaatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein und begründete dies so: „Insbesondere muss, wenn es — wie hier — um eine öffentliche Auseinandersetzung im politischen Meinungskampf geht, auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird ... Der Einsatz polemisierender Wendungen und plakativer Wertungen ist nicht unzulässig ..."

Jutta Becker befürchtet nun, dass nach dieser Entscheidung aus Hamm antijudaistische und antisemitische Äußerungen zunehmen werden, weil die Vertreter des Islam jetzt damit rechnen, dass solches Vorgehen nicht mehr konsequent verfolgt werde.

Diese Entscheidungen der Staatsanwaltschaften von Bochum und Hamm sind verhängnisvoll. Denn ein Staatsanwalt alleine kann darüber entscheiden, ob Ermittlungen aufgenommen werden, die dann zu einem Gerichtsprozess führen können. Wenn er das Verfahren aufgrund einer Strafanzeige einstellt, ist die Sache erledigt und kein Richter kann etwas machen.

Wie Jutta Becker in einem Interview mit TOPIC erklärte, würden die Vertreter des Islam im Ruhrgebiet immer angriffslustiger. Sie habe öfters erlebt, dass berechtigte Kritik mit „Du Nazi!" attackiert wurde. Sie wisse auch davon, dass in Deutschland lebende Juden zunehmend Angst vor Muslimen bekämen. Eine jüdische Gemeinde habe sich deshalb für ihren Mut bedankt.

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