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Abgeordneter: Strafe wegen �Homosexuellenbeleidigung�

Der franz�sische Abgeordnete Christian Vanneste (59) wurde jetzt wegen so genannten homophoben �u�erungen zu hohen Geldstrafen verurteilt. Der Politiker vertritt die Region Lille in der Franz�sischen Nationalversammlung. Vanneste ist von Beruf Philosophielehrer und seit 1983 in der Lokalpolitik seiner Vaterstadt Tourcoing in Nordfrankreich t�tig.

medium_vanneste.jpg Seit 2002 ist Vanneste erneut Abgeordneter der Franz�sischen Nationalversammlung f�r die Mitte-Rechts-Partei �Union pour un Mouvement Populaire�. Dazu ist er Vizepr�sident der �Communaut� Urbaine de Lille� und Mitglied des Stadtparlamentes von Tourcoing. Im Dezember 2004 f�hrte das �Gesetz Perben� in Frankreich zur Einrichtung einer neuen Beh�rde, der sogenannten �Haute Autorit� de Lutte contre les Discriminations et pour l��galit� (Hochkommission zum Kampf gegen Diskriminierungen und f�r die Gleichheit). Der Abgeordnete Vanneste geh�rte zur Parlamentsminderheit, welche die Schaffung dieser Institution bek�mpfte. Nach dem �Gesetz Perben� kann die so genannte �Homophobie� ebenso wie der Rassismus bestraft werden. Im Januar 2005 erkl�rte Vanneste in der Tageszeitung �La Voix du Nord�: �Die Homosexualit�t ist eine Bedrohung f�r das �berleben der Menschheit.� �Ich sage nicht, da� die Homosexualit�t gef�hrlich ist. Ich sage, da� sie der Heterosexualit�t unterlegen ist. Wenn Homosexualit�t allgemein w�re, w�re sie f�r das �berleben der Menschheit gef�hrlich.� Im Februar 2005 wiederholte sich Vanneste in der Tageszeitung �Nord �clair�. Drei radikale Homo-Organisationen erstatteten daraufhin Anzeige: SOS Homophobie, Act Up � Paris und das Syndicat National des Entreprises Gay � Nationale Vereinigung homosexueller Unternehmen. Der erste Proze� fand 2005 vor dem �Tribunal correctionel� von Lille statt. Die drei Homo-Organisationen traten als Nebenkl�ger auf. In erster Instanz wurde Vanneste zu 3.000 Euro Strafe verurteilt. Jedem der drei Nebenkl�ger mu�te er 2.000 Euro f�r deren Kampf gegen die Homophobie sowie 1.000 Euro Anwaltskosten bezahlen. Au�erdem musste er seine Verurteilung auf eigene Kosten in mehreren gro�en Zeitungen ver�ffentlichen � darunter Le Monde, L�Express und La Voix du Nord.

Christian Vanneste legte Berufung ein. Die zweite Verhandlung fand im Dezember 2006 am Cour d�Appel in der Stadt Douai statt. Die emp�rte Generalstaatsanw�ltin Catherine Champrenault erkl�rte in der Sitzung: �Das sind schreckliche Worte, die weh tun�. Sie beantragte dieselbe Strafe: �Diese Worte sind seit dem 30. Dezember 2004 illegal.� Die Angelegenheit sei noch ernster, weil der T�ter ein Abgeordneter sei. Da� Christian Vanneste seine Worte am 6. Juli 2006 in einer Rede vor der Nationalversammlung straflos wiederholen durfte, spielte keine Rolle. Bei der Verhandlung sagte der UMP-Parteikollege Jean-Luc Rom�ro gegen Vanneste aus: �Ich kann nicht akzeptieren, dass ein Abgeordneter ungesetzliche Dinge sagen und beliebig wiederholen darf.� Rom�ro beschuldigte seinen Parteikollegen auch, sich amnestieren zu wollen, da er im Juli 2006 mit 22 anderen Abgeordneten ein Gesetz einbrachte, um das Maulkorb-Gesetz abzuschaffen. Am 25. Januar 2007 wurde das Urteil best�tigt. Allerdings muss Vanneste jetzt 1.500 Euro Anwaltskosten pro Homo-Organisation bezahlen. Das Urteil ist rechtskr�ftig. Christian Vanneste wird den Fall zum Berufungsgericht weiterziehen, mu� die Strafe aber zun�chst bezahlen.

Das Urteil ist von gro�er Bedeutung. Es macht Geistlichen, Lehrern, Journalisten und Politikern klar, was sie in Zukunft noch sagen d�rfen � und was nicht. Als Konsequenz des franz�sischen Maulkorb-Gesetzes besteht der n�chste Schritt darin, den Vertrieb von Schriften mit �homophoben� �u�erungen zu verbieten. So ein Buch w�re zum Beispiel die Bibel. Der fr�here Dissident des Sowjet-Regimes Wladimir Bukowski sieht in der juristischen Verfestigung der �Politischen Korrektheit� ein Anzeichen daf�r, dass sich die Europ�ische Union zu einem unterdr�ckerischen Regime entwickelt.

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