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Abgeordneter: Strafe wegen „Homosexuellenbeleidigung“

Der französische Abgeordnete Christian Vanneste (59) wurde jetzt wegen so genannten homophoben Äußerungen zu hohen Geldstrafen verurteilt. Der Politiker vertritt die Region Lille in der Französischen Nationalversammlung. Vanneste ist von Beruf Philosophielehrer und seit 1983 in der Lokalpolitik seiner Vaterstadt Tourcoing in Nordfrankreich tätig.

medium_vanneste.jpg Seit 2002 ist Vanneste erneut Abgeordneter der Französischen Nationalversammlung für die Mitte-Rechts-Partei ‘Union pour un Mouvement Populaire’. Dazu ist er Vizepräsident der ‘Communauté Urbaine de Lille’ und Mitglied des Stadtparlamentes von Tourcoing. Im Dezember 2004 führte das „Gesetz Perben“ in Frankreich zur Einrichtung einer neuen Behörde, der sogenannten „Haute Autorité de Lutte contre les Discriminations et pour l’Égalité“ (Hochkommission zum Kampf gegen Diskriminierungen und für die Gleichheit). Der Abgeordnete Vanneste gehörte zur Parlamentsminderheit, welche die Schaffung dieser Institution bekämpfte. Nach dem „Gesetz Perben“ kann die so genannte „Homophobie“ ebenso wie der Rassismus bestraft werden. Im Januar 2005 erklärte Vanneste in der Tageszeitung ‘La Voix du Nord’: „Die Homosexualität ist eine Bedrohung für das Überleben der Menschheit.“ „Ich sage nicht, daß die Homosexualität gefährlich ist. Ich sage, daß sie der Heterosexualität unterlegen ist. Wenn Homosexualität allgemein wäre, wäre sie für das Überleben der Menschheit gefährlich.“ Im Februar 2005 wiederholte sich Vanneste in der Tageszeitung ‘Nord Éclair’. Drei radikale Homo-Organisationen erstatteten daraufhin Anzeige: SOS Homophobie, Act Up – Paris und das Syndicat National des Entreprises Gay – Nationale Vereinigung homosexueller Unternehmen. Der erste Prozeß fand 2005 vor dem ‘Tribunal correctionel’ von Lille statt. Die drei Homo-Organisationen traten als Nebenkläger auf. In erster Instanz wurde Vanneste zu 3.000 Euro Strafe verurteilt. Jedem der drei Nebenkläger mußte er 2.000 Euro für deren Kampf gegen die Homophobie sowie 1.000 Euro Anwaltskosten bezahlen. Außerdem musste er seine Verurteilung auf eigene Kosten in mehreren großen Zeitungen veröffentlichen – darunter Le Monde, L’Express und La Voix du Nord.

Christian Vanneste legte Berufung ein. Die zweite Verhandlung fand im Dezember 2006 am Cour d’Appel in der Stadt Douai statt. Die empörte Generalstaatsanwältin Catherine Champrenault erklärte in der Sitzung: „Das sind schreckliche Worte, die weh tun“. Sie beantragte dieselbe Strafe: „Diese Worte sind seit dem 30. Dezember 2004 illegal.“ Die Angelegenheit sei noch ernster, weil der Täter ein Abgeordneter sei. Daß Christian Vanneste seine Worte am 6. Juli 2006 in einer Rede vor der Nationalversammlung straflos wiederholen durfte, spielte keine Rolle. Bei der Verhandlung sagte der UMP-Parteikollege Jean-Luc Roméro gegen Vanneste aus: „Ich kann nicht akzeptieren, dass ein Abgeordneter ungesetzliche Dinge sagen und beliebig wiederholen darf.“ Roméro beschuldigte seinen Parteikollegen auch, sich amnestieren zu wollen, da er im Juli 2006 mit 22 anderen Abgeordneten ein Gesetz einbrachte, um das Maulkorb-Gesetz abzuschaffen. Am 25. Januar 2007 wurde das Urteil bestätigt. Allerdings muss Vanneste jetzt 1.500 Euro Anwaltskosten pro Homo-Organisation bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Christian Vanneste wird den Fall zum Berufungsgericht weiterziehen, muß die Strafe aber zunächst bezahlen.

Das Urteil ist von großer Bedeutung. Es macht Geistlichen, Lehrern, Journalisten und Politikern klar, was sie in Zukunft noch sagen dürfen – und was nicht. Als Konsequenz des französischen Maulkorb-Gesetzes besteht der nächste Schritt darin, den Vertrieb von Schriften mit „homophoben“ Äußerungen zu verbieten. So ein Buch wäre zum Beispiel die Bibel. Der frühere Dissident des Sowjet-Regimes Wladimir Bukowski sieht in der juristischen Verfestigung der „Politischen Korrektheit“ ein Anzeichen dafür, dass sich die Europäische Union zu einem unterdrückerischen Regime entwickelt.

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